Neubau und Modernisierung von 51 barrierefreien Wohnungen für Senioren

FLÄCHE BGF: 4.800 m²
BAUKOSTEN: 7,8 Mio € netto
PLANUNGSZEIT: 10 Monate
BAUZEIT: 15 Monate
GENERALPLANUNG: Pötting Architekten
MITARBEITER: Yves Kékicheff, Juliane Gareis, Diego Uriebe, Yves Kékicheff, Yen Vu, Evelyn Wilceck,
BAUHERR: CHRISTBURK Grundbesitz GmbH

 

 

  • Die vorhandene Topographie des Grundstücks weist starke Höhenunterschiede auf, die aufgrund der bisher existierenden Einzelgrundstücke sowohl in der Grundstückstiefe als auch -breite ausgeprägt sind.
  • Im Entwurf wurde diese Topographie berücksichtigt wodurch die Anordnung der Gebäude terrassenförmig ausgelegt wird, um auch die neuen Gebäude der hinteren Bebauung in ein gut durchdachtes Konzept einzufügen.
  • Durch die Anlegung barrierefreier Rampen innerhalb der privaten Verkehrsflächen werden Verbindungen zwischen allen Gebäuden und Nebenanlagen geschaffen. Zusätzlich werden durch die Begrünung der Außenanlagen sichtgeschützte Bereiche geschaffen, z.B. mit Sitzgelegenheiten oder Müllstellplätzen.
  • Der Bebauungsplan gibt zwei Baufenster vor, wobei die vordere Baugrenze unmittelbar an die Straße der Jugend grenzt. Das neu geplante Gebäude Nr. 15a befindet sich in der zweiten Reihe im hinteren Bereich des Grundstückes. Mit dem geplanten 2-geschossigen Neubau mit einer Breite von 19,16m und einer Tiefe von 20,00m hält der Gebäudeentwurf die Vorgaben des Bebauungsplans ein.
  • Die Planung sieht vor, das Gebäude Nr. 15a giebelseitig auf der zum Nachbarn gemeinsamen Grundstücksgrenze mit einer Brandwand zu errichten. Ebenso wird eine Stützmauer als seitlicher Abschluss der Rampe auf der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Mit der im Vorderhaus 13a geplanten Gewerbeeinheit wird die Festsetzung MI (Mischgebiet) gemäß B-Plan erfüllt.
  • Zwischen vorderer und hinterer Bebauung werden 26 PKW-Stellplätze angelegt. Darüber hinaus werden aufgrund der vorliegenden Befreiung des B-Plans (von den textlichen Festsetzungen Ziffer 6.1.) durch die Gemeinde Rüdersdorf weitere 29 Stellplätze südlich der hinteren Neubauten hergestellt; dadurch kann jeder Mieteinheit mindestens einen PKW-Stellplatz zur Verfügung gestellt werden.
    Die Parkplätze im hinteren Grundstücksbereich werden über eine Rampe erschlossen, die zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss dieses Grundstückes verläuft.
  • Die südlich der hinteren Bebauung angrenzende, großzügig vorhandene, private Grünfläche wird den künftigen Bewohnern als Erholungsfläche dienen und wird in das Konzept des Landschaftsplaners eingebunden.